Das Rhein – Main – Institut (Darmstadt) hat die Publikation »Grenzen der Demokratie« am 18. März 2013 im Frankfurter Presseclub Journalisten und der kritischen Öffentlichkeit zusammen mit den Autoren des Buches vorgestellt.
Friedrich Thiessen, Hochschullehrer aus Chemnitz, betonte einleitend, dass die Auseinandersetzung mit großen Infrastrukturprojekten die Gesellschaft in besonderem Maße fordert. „Nutzen und Lasten von Großprojekten sind oft nicht gleich verteilt. Während manche sich von dem Projekt Vorteile versprechen, sehen andere Einschränkungen auf sich zukommen. Daraus resultieren intensiv geführte Auseinandersetzungen, die oft auf dem Gerichtswege ausgetragen werden.“
Matthias Möller – Meinecke, Anwalt vieler Lärmbetroffener, wies darauf hin, dass die Prozessparteien meist ungleich organisiert sind. „Sie haben ungleiches Ausgangswissen und können unterschiedlich viele Ressourcen an Zeit und Geld in die Auseinandersetzungen investieren. Dies stellt besondere Anforderungen an die gesellschaftlichen Verfahren, mit denen zwischen den Interessen abgewogen wird. Für die Gesellschaft als Ganzes ist es wichtig, über Verfahren zu verfügen, welche die Partikularinteressen in Grenzen halten. Die Verfahren müssen bei unterschiedlichen Organisationsgraden der Beteiligten, bei unterschiedlichem Einsatz an Zeit und Geld und bei unterschiedlicher Artikulationsfähigkeit und Kompetenz der Betroffenen in der Lage sein, die gemeinwohlmaximierende Lösung zu finden.“
Die offiziellen Entscheidungsverfahren sind nicht immer in der Lage, dies zu erreichen. So treten vermehrt informelle Verfahren – etwa in Gestalt sogenannter "Mediationen" oder Abstimmungen an „runden Tischen“ hinzu. Die Erfahrungen zeigen, dass aber auch diese Verfahren nicht in der Lage sind, Ergebnisse zu produzieren, die von allen Beteiligten mitgetragen werden. Sie werden missbraucht und verlieren an Akzeptanz. Deshalb sind Gerichte diejenigen Institutionen, die letztlich über Großprojekte entscheiden. Sie müssen umfangreiches Abwägungsmaterial zur Kenntnis zu nehmen und Funktionen erfüllen, die nach der Gewaltenteilung eigentlich vom Gesetzgeber und der Exekutive wahrzunehmen sind. Werden sie dieser Aufgabe gerecht?
Wie also steht es in Deutschland mit der Qualität und Objektivität der Verfahren, mit denen über große Infrastrukturprojekte entschieden wird? Welche Defizite es in dieser Hinsicht noch gibt, wird in der Publikation thematisiert. Die 23 Autoren, allesamt langjährige Begleiter großer Infrastrukturvorhaben geben einen Einblick in die Abläufe bei solchen Projekten. Verhaltensweisen der verschiedenen Gruppen von Beteiligten an Großprojekten werden ausführlich geschildert.
Thesen zum Pressegespräch am 18. März 2013
Wir dokumentieren die zum Pressegespräch am 18. März 2013 präsentierten Thesen zum Beitrag „Klagen gegen Fluglärm“ von Rechtsanwalt Matthias M. Möller-Meinecke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht:
1. „Lärm macht krank“
Internationale umweltmedizinische Studien belegen belastbar, dass das Maß an Lärmbelastung durch Verkehrslärm die Lebenszeit von Hundertausenden sowohl von Anwohnern der Großflughäfen Frankfurt, Köln, Leipzig, Berlin und München als auch der Güterzugtransversale zwischen Basel und der holländischen Grenze u.a. durch Herz-Kreislauferkrankungen erheblich verkürzt.
2. „Vorranggebiete Nachtruhe“ im Raumordnungsplan
Der Bundesgesetzgeber duldet als Ergebnis einer massiven Lobbyarbeit der Verkehrswirtschaft diese Verletzungen der Grundrechte. Auch die Landesgesetzgeber nutzen ihre Steuerungsmöglichkeiten über die Instrumente der Landesentwicklungsplanung und der Raumordnungspläne bislang nicht. Dabei eröffnet die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Darstellung von „Vorranggebieten Nachtruhe“ in der Landesentwicklung – oder Regionalplanung.
3. Die Suche nach einem Konsens zum Gesundheitsschutz
Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht verweigern sich umweltmedizinischer Erkenntnisse nach niedrigeren Grenzwerten bislang noch unter Hinweis darauf, dass (vier) von der Verkehrswirtschaft bezahlten Mediziner sich dieser Forderung (verständlicherweise) noch nicht angeschlossen haben und damit noch kein Konsens der Lärmmedizin hergestellt sei. Auf die Verfassungsbeschwerde von vier Flughafen-Anwohnern hin wird das Gericht in Karlsruhe darüber erneut auf eine von uns begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile aus Kassel und Leipzig entscheiden müssen.
4. Nachtflugverbot und Reduzierung des Lärms in den Nachtrandstunden
Geboten sind Maßnahmen vorrangig des aktiven Schallschutzes sowohl durch ein Flugverbot während der gesamten Nacht von 22 bis 6:00 Uhr als auch von Restriktionen in den abendlichen Ruhezeiten vorrangig von Kleinkindern. Diese kann der Bundesgesetzgeber, aber auch die Landes – und Regionalplanung erzwingen.
5. Wohnen bei teilgeöffneten Fenstern
Das geltende Regelungssystem des passiven Schallschutzes zwingt die Betroffenen, sich in ihren Wohn – und Schlafräumen auch in warmen Sommermonaten unter Verlust von menschenwürdigen Wohnbedingungen einzuschließen. Aber auch von diesem Schutzanspruch wird die Mehrzahl der durch Lärm Belästigten ausgeschlossen und den Hauptbetroffenen werden nicht die realen Kosten effektiven Schallschutzes erstattet.
6. Ausfall der Bürgerbeteiligung
Bei wichtigen und für den zukünftigen Fluglärm relevanten Entscheidung wie beispielsweise der Festlegung der Flugrouten, der Rückenwindkomponente, kapazitätssteigernden neuen Rollwegen und Abfertigungsanlagen fehlt es an einer vom Gesetzgeber eröffneten Bürgerbeteiligung.
7. Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Eine Beteiligung nicht nur der am stärksten betroffenen, sondern aller Bürger ist zukünftig in einem frühen Verfahrensstadium vor der Ermittlung der umweltrelevanten Belastungen eines Vorhabens zu der Frage zu öffnen, ob das Vorhaben überhaupt und wenn ja an welchem Standort errichtet werden soll.
8. Rechtsschutz nur für Vermögende
Gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Lärmbelastung ist – angesichts der Komplexität der Materie und von Dutzenden der von der Verkehrswirtschaft eingeschalteten Sachverständigen – faktisch nur sehr vermögenden Betroffenen eröffnet; damit läuft das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gegen die Grundrechtsverletzung durch Verkehrslärm oft leer. Die Vorlage der Sachverständigengutachten durch den Vorhabensträger bewirkt praktisch eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil der Lärmbetroffenen.
9. Faires Verfahren
An dem Defizit des Grundrechtsschutzes soll und will die Justiz als Folge u.a. von Regelungen zur Verwirkung verspätet vorgebrachter Argumenten (materielle Präklusion), knapper Fristen von wenigen Wochen zur Begründung der Einwendungen und später einer Verwaltungsklage sowie der faktischen Unwiderlegbarkeit solcher von einer Behörde eingeholter Gutachten oder von der Behörde geprüfter Gutachten des Vorhabensträgers ganz offensichtlich nichts ändern.
Das Buch "Grenzen der Demokratie"
Die Aufsätze in dem Buch im Überblick:
Das Informationsproblem bei Großprojekten
Christoph Ewen
Wahr oder unwahr? Zum Umgang mit Fachfragen in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um Flughäfen
Wulf Hahn, Ralf Hoppe
Die Bedeutung unabhängiger Gutachten im Planfeststellungsverfahren
Friedrich Thießen
Manipulationen bei Großprojekten und ihre gesellschaftliche Funktion
Joachim Drews, Frank Zimmermann
Zur Notwendigkeit einer unabhängigen Kontrolle: Die Messung von Lärm als Politikum
Dieter Faulenbach da Costa
Die merkwürdig ungeklärte Frage: Was ist eigentlich eine Flughafenkapazität?
Nick Timm
Regionalökonomische Perspektiven einer Flughafenerweiterung
Großprojekte aus rechtlicher Sicht
Frank Boermann, Marek Much
Die Bedeutung von Gutachten im planungsrechtlichen Gerichtsprozess
Klaus Haldenwang
Die Rolle der Anhörung bei Genehmigungsverfahren: Der Zorn des unerörterten Bürgers
Matthias Möller-Meinecke
Klagen gegen Fluglärm – Vorgaben und Erfahrungen
Großprojekte und medizinische Aspekte
Martin Kaltenbach
Exekutive contra Legislative: Das Beispiel des Gesundheitsmonitorings 2011
Gerda Noppeney
Erkenntnisfortschritt und fehlende Umsetzung: Zum Konservatismus in der Politik. Zehn Jahre ärztliches Engagement in der Fluglärmproblematik
Großprojekte aus der Sicht der Bürger
Dirk Treber
Das Ergebnis steht fest: Bemerkungen zu den Verfahren der Bürgerbeteiligungen bei Flughafenprojekten in Deutschland
Harm Heldmeier
Ausbauverfahren als politisierte Verfahren
Claudia Weiand
Zum Verhalten von Ämtern, Bürgerinitiativen, Verbänden und Einzelpersonen beim Ausbau eines Großflughafens
Großprojekte aus Sicht von Politik und Wirtschaft
Frank Kaufmann
Faires Angebot oder übles Foul? Zur Geschichte des Nachtflugverbotes am Flughafen Frankfurt
Ferdi Breidbach
Gegen Vernunft und Augenmaß. Der Prozess der Verdrängung alternativer Standorte zugunsten von Berlin-Schönefeld
Rolf Reinbacher
Darstellung der Abläufe beim Ausbau des Flughafens Dortmund: Die zweifelhafte Rolle der Politik
Helmut Breidenbach
Mit viel Lärm an Deutschlands Spitze: Zum Umgang mit Beschlüssen zu Lärmabwehr am Beispiel des Flughafens Köln
Nick Timm
Lobbyismus in einer Demokratie – die hässliche Seite des Luftverkehrs
Die Offenbach-Post berichtet über die Vorstellung des Buches "Grenzen der Demokratie":
Autor: Matthias Möller-Meinecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Demokratie Bürgerbeteiligung Standortwahl Gutachten edificia:VJbv Rechtsschutz Großprojekte Standortsuche
Kriterien für Raumordungsverfahren und Beteiligungsrechte der Bürger